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   OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02   

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OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02 (https://dejure.org/2005,5219)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.08.2005 - 1 KO 714/02 (https://dejure.org/2005,5219)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 (https://dejure.org/2005,5219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 1; BauGB § 34 Abs 2; BauNVO § 4
    Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet; nähere Umgebung; allgemeines Wohngebiet; Gebietscharakter; Straße; trennende Wirkung; Gewerbebetrieb; Steinmetz; Grabstein; störend; typisierende Betrachtungsweise; atypisch; lärmintensiv; Maschinen; Arbeiten; Anspruch; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Steinmetzbetriebs in einem allgemeinen Wohngebiet; Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte beim Betrieb einer gewerblichen Einrichtung; Berücksichtigung des betriebsspezifischen Störungspotenzials des Vorhabens; Vorliegen eines nicht störenden ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steinmetzbetrieb in allgemeinem Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 527
  • BauR 2006, 483
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Die beschriebenen Betriebe können bei der Qualifizierung der Eigenart der näheren Umgebung i. S. d. § 34 BauGB a. F. auch nicht deswegen unberücksichtigt bleiben, weil ihnen - hinsichtlich der Art der Nutzung - jede maßstabsbildende Kraft fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BRS 50 Nr. 75 = NVwZ 1990, 755 = BVerwGE 84, 322).

    Die beiden Betriebe sind auch nicht als Fremdkörper unbeachtlich, denn sie können nicht als singuläre Anlagen angesehen werden, die in einem auffälligen Kontrast zu einer sie umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a. a. O.).

    Insoweit gilt nichts anderes als für Tischlereien (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15) und Zimmereibetriebe (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Maßgebend ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den dargelegten Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebietes - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - BRS 65 Nr. 63 = NVwZ 2002, 1118 = BVerwGE 116, 155).

    Abgesehen davon, dass es für Beantwortung der Frage, ob ein Betrieb mit der Eigenart des Gebietes verträglich oder unverträglich ist, in erster Linie auf das Kriterium der gebietsunüblichen Störung und nicht auf die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - a. a. O.), ist deren Einhaltung im vorliegenden Fall jedenfalls nicht gesichert.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Zusätzlicher Feststellungen einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung und damit der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Einzelfall bedarf es daher nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - BRS 55 Nr. 110 = NJW 1994, 1546 = BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dieser Bescheid war jedenfalls bei Erteilung der angefochtenen Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig, denn er ist der Klägerin und dem Beigeladenen zu 2) nicht bekannt gegeben worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 - BRS 49 Nr. 168 = NVwZ 1989, 863).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst; zu berücksichtigen ist dabei nicht nur die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks, sondern auch die Bebauung der weiteren Umgebung, sofern sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 -BauR 1997, 804).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Eine Verkehrsfläche besitzt keine die Art der Bebauung prägende Bedeutung, denn sie steht für eine Bebauung nicht zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 102).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Bei der Frage, wie weit die wechselseitige Prägung reicht, können auch topographische Gegebenheiten eine Rolle spielen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 - BRS 60 Nr. 176 = NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Insoweit gilt nichts anderes als für Tischlereien (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15) und Zimmereibetriebe (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a. a. O.).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dabei sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach dessen Gegenstand, Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen; zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen gehört je nach Art des zuzulassenden Gewerbebetriebes auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von diesen bewirkten Geräusche und sonstigen Immissionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - 4 B 121.90 - BRS 50 Nr. 58).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst; zu berücksichtigen ist dabei nicht nur die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks, sondern auch die Bebauung der weiteren Umgebung, sofern sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 -BauR 1997, 804).
  • VGH Bayern, 29.07.1976 - 23 XIV 73

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Steinmetzwerkstätte im allgemeinen

  • VG Gera, 19.01.2006 - 4 K 779/04

    ; Nachbarzustimmung zu Bauvorhaben; nachträgliche Änderung der Planung;

    Bei der Frage, ob eine gebietsunübliche Störung vorliegt, kommt es nicht auf die Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm an (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, 4 C 1/02, a.a.O.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. August 2005, 1 KO 714/02).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13

    Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet

    Verkehrsflächen gehören grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und ihnen keine gerade die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, S. 493, RdNr. 16 in juris, m.w.N.; vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10.08.2005 - 1 KO 714/02 -, juris, RdNr. 30).
  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

    Die Bildhauerei in dem Anwesen C-Straße ..., die entgegen der Ansicht der Antragsteller keineswegs als Fremdkörper angesehen werden kann, wäre weder in einem reinen Wohngebiet nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (vgl. VG München, Beschluss vom 17. Januar 2006 - M 11 SN 05.5973 -, juris) noch in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise als nicht störender Handwerksbetrieb bzw. nicht störender Gewerbebetrieb zulässig (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 - BauR 2006, 483).
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Zudem führen individuelle immissionsrelevante Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 N 96.07 -), OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1461/10

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    aa) Nach der mit höchstrichterlicher Rechtsprechung im Einklang stehenden Spruchpraxis des Senats (Senatsurteil vom 10. August 2005, 1 KO 714/02, ThürVBl.
  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 502/12

    Steckengebliebenes Genehmigungsverfahren, Bescheidungsurteil, Zentrum, zentraler

    Diese Betriebe wirken aufgrund der von ihnen ausgehenden Dominanz- und Ausstrahlungswirkungen (Immissionen) jeweils über die unmittelbar angrenzenden sowie sichtbaren Bereiche weit hinaus (vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10. August 2005, BauR 2006, 483).
  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14

    Nachbarklage gegen Gaststättenerweiterung

    Individuelle (immissionsrelevante) Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, führen nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 - 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • VG Weimar, 15.08.2005 - 1 K 1448/03

    ; unbeplanter Innenbereich; faktisches Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel;

    Es ist hier nicht nur die in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks vorhandene, sondern auch die tatsächliche Bebauung der weiteren Umgebung zu berücksichtigen, wenn sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. ThürOVG, Urt. v. 10.8.2005 - 1 KO 714/02 - und Beschl. v. 26.5.2005 - 1 KO 515/03 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - 2 S 104.05   

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https://dejure.org/2005,3945
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - 2 S 104.05 (https://dejure.org/2005,3945)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2005 - 2 S 104.05 (https://dejure.org/2005,3945)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 2 S 104.05 (https://dejure.org/2005,3945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung des Gerichts bereits vor Ablauf der gesetzten Stellungnahmefrist von 3 Tagen; Rechtfertigung einer Baueinstellungsverfügung; Erlöschen einer Baugenehmigung; Baueinstellungsverfügung bei formeller Illegalität

  • Judicialis

    BbgBO § 68 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BbgBO § 73 Abs. 1 Nr. 1; ; BbgBO § 74 Abs. 9 a.F.; ; BbgBO § 78 Abs. 1 a.F.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 1599 (Ls.)
  • BauR 2006, 367
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung - Unterbrechung aufgrund nachbarlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - 2 S 104.05
    Schließlich besteht ein öffentliches Interesse daran, die Übereinstimmung eines nicht in angemessener Zeit begonnenen Vorhabens mit den baurechtlichen Zulässigkeitsanforderungen erneut zu überprüfen (VGH BW, Urteil vom 25. März 1999, BRS 62 Nr. 169).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 7 A 696/07
    - 11 A 6375/96 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 R 182/81 -, BRS 39, Nr. 220; zu zögerlichen und stückwerkhaften Baumaßnahmen auch OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 2 S 104.05 -, BRS 69 Nr. 155.
  • VG Berlin, 25.09.2019 - 19 l 436.19
    Mit dem Bau beginnt, wer die Bauarbeiten für das genehmigte Vorhaben nachhaltig aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - OVG 2 S 104.05 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 3. April 2014 - VG 19 L 16.14 -, S. 9 d. amtl. Abdr.; Knuth, in: Wilke/Dageförde/ders./Meyer/Broy-Bülow, a.a.O., § 72 Rn. 10).

    Bloße Scheinaktivitäten, ohne den zusätzlichen Fertigstellungswillen, mit dem Ziel, die Baugenehmigung auch ernsthaft zu verwirklichen, genügen hierfür nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 , a.a.O., m.w.Nachw.).

    Soweit sich die Antragstellerin unter Vorlage von Fotos und zweier eidesstattlicher Versicherungen darauf beruft, für den geplanten Balkonanbau seien am 20. Juni 2018 zwei "Baugruben" ausgehoben worden, in die die Stahlstützen für die Tragekonstruktion eingelassen werden sollten, so trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls bei der Neuerrichtung eines Gebäudes das Abschieben von Mutterboden (in einer Tiefe zwischen 0, 2 und 0, 3 m) als "erster Spatenstich" die Bauausführung "unmittelbar einleitet" (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2017 - BVerwG 4 C 4/16 -, NVwZ 2017, 1291 ; vgl. z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - 2 B 1525/11

    Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides bzgl. Erlöschens einer

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - OVG 2 S 104.05 -, BRS 69 Nr. 155 = juris Rn. 10.
  • OVG Thüringen, 11.03.2014 - 4 KO 1301/10

    Begriff des unbebauten Grundstücks in KAG TH 2005 § 7 Abs 7 S 2 Nr 1

    2000, 157 m. w. N., und vom 28. Januar 2005 - 4 ZKO 360/04 -, LKV 2006, 282 f.).
  • VG Köln, 21.07.2014 - 2 K 3657/13

    Überholen eines durch das Einstellen der Bauarbeiten an einem genehmigten

    Dies gilt erst recht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bauherr subjektiv die Realisierung eines anderen Bauobjekts beabsichtigt, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. Februar 2012 - 2 B 1525/11 -, BauR 2012, 927; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 2 S 104.05 -, BRS 69 Nr. 155; Johlen in Gädtke u.a., Kommentar zur Bauordnung NRW, 12. Auflage 2011, § 77 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen.
  • VG Braunschweig, 22.06.2006 - 2 A 338/05

    Aufräumarbeiten; Ausführung der Baumaßnahme; Außenbereich; Bauaufsicht;

    Erforderlich ist jedenfalls ein zielführender Baufortschritt; die Bauarbeiten müssen nachhaltig aufgenommen werden, dass heißt, mit dem Ziel, die Baugenehmigung ernsthaft zu verwirklichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2005 - 2 S 104/05 - LKV 2006, 282).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05   

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https://dejure.org/2005,5128
VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05 (https://dejure.org/2005,5128)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2005 - 3 S 479/05 (https://dejure.org/2005,5128)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 3 S 479/05 (https://dejure.org/2005,5128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grossflächiger Einzelhandelsbetrieb; Auswirkungen auf Raumordnung; gemeindeübergreifendes Versorgungssystem

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben; Verstoß gegen raumordnerische Plansätze eines Landesentwicklungsplans, Regionalplans oder Einzelhandelserlasses; Voraussetzung eines "Zusammenwachsen" eines Landesentwicklungsplans ; Führen der quantitativen ...

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme von "Großflächigkeit" eines Einzelhandelsbetriebs i. S. des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Auslegung des Begriffs "nicht nur unwesentliche Auswirkungen" in § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2 BauNVO sind bei einem Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauNVO : Einzelhandelsbetrieb, Erweiterung, Großflächigkeit, Schwellenwert, Auswirkungen, Raumordnung, Kongruenzgebot, Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Einzelhandelserlass

  • ibr-online

    Schwellenwert zur "Großflächigkeit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 57 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 437
  • DVBl 2005, 1395 (Ls.)
  • DÖV 2006, 84
  • BauR 2005, 1817 (Ls.)
  • BauR 2006, 486
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05
    Die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO ist nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 qm anzunehmen (wie BVerwG, Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, 1308, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -).

    Im Anschluss an das Urteil des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 13.7.2004 (- 5 S 1205/03 -, VBlBW 2005 S. 67) geht der Senat davon aus, dass auch die Bereiche nach der Kassenzone, hier also "Packzone" (36,39 qm) und "Windfang" (17,79 qm), der Verkaufsfläche zuzurechnen sind.

    Andernfalls würde der hierdurch bezweckte städtebauliche Schutz bzw. der Schutz der Ziele der Raumordnung und Landesplanung in einer zu großen Zahl von Fällen möglicherweise leer laufen (i.d.S. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.7.2004 - 5 S 1205/03 -).

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05
    Die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO ist nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 qm anzunehmen (wie BVerwG, Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, 1308, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -).

    Im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.7.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004 S. 1308) sieht auch der erkennende Senat trotz der Entwicklung im Einzelhandel seit 1987 derzeit kein Bedürfnis, von diesem Schwellenwert abzugehen und seine bisherige Rechtsprechung in einer Richtung fortzuentwickeln, die auf der Linie des Vorbringens der Klägerin zu Verkaufsflächen von 800 bis 900 qm oder gar 1.000 qm führen würde, ohne dabei den Mechanismus der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO auszulösen.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, handelt es sich bei dem Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994 S. 294) um einen "großflächigen" Einzelhandelsbetrieb, der sich im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken kann, und deshalb im Gewerbegebiet "Rebacker" der Gemeinde Eimeldingen unzulässig ist.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05
    Mit einer Gesamtverkaufsfläche von somit geplanten 884, 70 qm übersteigt das Vorhaben der Klägerin den "Schwellenwert" von 700 qm deutlich, den das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 22.5.1987 (- 4 C 19.85 - und - 4 C 30.86 -) entwickelt hat.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05
    Mit einer Gesamtverkaufsfläche von somit geplanten 884, 70 qm übersteigt das Vorhaben der Klägerin den "Schwellenwert" von 700 qm deutlich, den das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 22.5.1987 (- 4 C 19.85 - und - 4 C 30.86 -) entwickelt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Abgesehen davon, dass nicht zu erkennen ist, warum allein schon deshalb entsprechende Auswirkungen nicht zu besorgen sein sollten, weil bereits ein (wohl noch nicht die Großflächigkeit überschreitender) Lebens- und Getränkemarkt vorhanden war (siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2005 - 3 S 479/05 -, NJOZ 2005, 3862) und dieser an integrierter Lage neu errichtet werden sollte (anders möglicherweise HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 - 9 N 844/06 -, ESVGH 57, 72), hat das Regierungspräsidium seine Zustimmung immerhin davon abhängig gemacht, dass der Bebauungsplan "Im Ried - Auf dem Ried" spätestens bei Inkrafttreten des Bebauungsplans 'Weberstraße' geändert werde, weil eine sonst mögliche Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu einem aus raumordnerischer Sicht nicht hinnehmbaren erheblichen Bedeutungsüberschuss des nicht zentralen Orts L. führte.

    Potentielle Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung können bei einer einschränkenden Auslegung des Plansatzes freilich nicht schon deshalb angenommen werden, weil gegen den Plansatz Nr. 3.3.7 verstoßen würde (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2005 - 3 S 479/05 -, NJOV 2005, 3861).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Nach den daher maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplans "Nord-West, 2. Änderung" aus dem Jahre 1999 ist in dem Gewerbegebiet ein Einzelhandelsbetrieb unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit als Gewerbebetrieb aller Art grundsätzlich zulässig, wobei die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² anzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 22.7.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, 1308, VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.7.2004 - 5 S 1205/03 - und vom 16.6.2005 - 3 S 479/05 -).

    Zwar ist der Windfang hinzuzurechnen, denn Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient einschließlich der Gänge, Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassenzonen, Schaufenster und sonstiger Flächen, soweit sie dem Kunden zugänglich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.6.2005, a.a.O. und 13.7.2004, a.a.O. sowie Ziff. 2.2.4 des Einzelhandelserlasses vom 21.2.2001, GABl. vom 30.3.2001, S. 290 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 8 S 1921/06

    Befreiung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

    Das ergibt sich aus folgendem: Ausgehend von mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 (u. a. - 4 C 19.85 - BauR 1987, 528; - 4 C 30.86 - VBlBW 1988, 130, dazu: Birk, VBlBW 1988, 281 ff.) hat die Rechtsprechung nahezu einhellig bis in das Jahr 2005 angenommen, dass nach dem Einkaufsverhalten der Bevölkerung und den Gegebenheiten im Einzelhandel die Verkaufsflächen-Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung "nicht wesentlich unter 700 m2, aber auch nicht wesentlich darüber" liege (so etwa noch: BVerwG, Beschluss vom 22.7.2004 - 4 B 29.04 - DVBl. 2004, 1308; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.7.2004 - 5 S 1205/03 - VBlBW 2005, 67; Urteil vom 16.6.2005 - 3 S 479/05 - BauR 2006, 486).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 39/18

    Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes

    Es genügt vielmehr, dass solche Auswirkungen auf Grund konkreter sachlicher Anhaltspunkte wahrscheinlich zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - juris Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479/05 - juris Rn. 27; Köpfler, in: Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, Stand: 15. September 2019, § 11 Rn. 51; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Auflage 2019, § 11 Rn. 61).

    Nicht nur unwesentliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sind bei einem Verstoß gegen verbindliche und hinreichend bestimmte raumordnerische Plansätze eines Landesentwicklungsplans regelmäßig anzunehmen (vgl. VGH BW, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479/05 - a.a.O. Rn. 30; Köpfler, in: Spannowsky/Hornmann/Kämper, a.a.O. § 11 Rn. 56).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 A 2424/04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    OVG, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 -, BRS 65 Nr. 69; OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2004 - 7 A 1273/02 -, im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 29.04 -, NVwZ-RR 2004, 815 = BauR 2004, 1735; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. April 2004, 1 LB 75/03 -, NordÖR 2004, 352 = JURIS- Dokumentation; OVG Brandenburg, Urteil vom 3. November 2004 - 3 A 471/01 -, ZfBR 2005, 292; OVG NRW, Urteil vom 25. April 2005 - 10 A 2861/04 -, BauR 2005, 1366; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479/05 - JURIS- Dokumentation, unter Bezugnahme auf VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2004 - 5 S 1205/03 - BauR 2005, 968 = ZfBR 2005, 78 -, kann letztlich dahinstehen.

    OVG, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 -, BRS 65 Nr. 69: Verkaufsfläche über 1.000 qm; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2004 - 5 S 1205/03 -, BauR 2005, 968 = ZfBR 2005, 78: Verkaufsfläche ca. 850 qm; OVG Brandenburg, Urteil vom 3. November 2004 - 3 A 471/01 -, ZfBR 2005, 292: Gesamtverkaufsfläche mehrerer wegen Funktionseinheit zusammenzurechnender Verkaufseinheiten 885, 43 qm; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479/05 - JURIS-Dokumentation: Verkaufsfläche 884, 70 qm; OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2004 - 7 A 1273/02 -, im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 29.04 -, NVwZ-RR 2004, 815 = BauR 2004, 1735: Verkaufsfläche 793 qm.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 5 S 2363/04

    Berücksichtigung bodenrechtlicher Belange bei Erweiterung eines großflächigen

    Hiervon ausgehend steht der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens als Ganzes nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Senatsurt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 - VBlBW 2005, 67; Urt. v. 15.06.2005 - 3 S 479/05 - vgl. aber, eine großzügigere Auslegung u.U. zulassend, BVerwG, Beschl. v. 22.07.2004 - 4 B 29.04 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28 = NVwZ-RR 2004, 815) schon der vorhandene Markt mit einer Verkaufsfläche von (mindestens) 748 m² großflächig ist und auch mit der Geschossfläche von 1.293 m² bereits oberhalb der Regelvermutungsgrenze des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO 1986 liegt, das erweiterte Vorhaben also keinen anderen Nutzungstyp darstellt.
  • VG Berlin, 15.11.2011 - 13 A 184.08

    Genehmigung eines großen Einzelhandels und Auswirkungen auf die "Entwicklung"

    Eines konkreten Nachweises, dass derartige Auswirkungen eintreten werden, bedarf es nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479.05 -, BauR 2006, S. 486).

    Bei derartigen Verstößen besteht regelmäßig die Vermutung negativer Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 BauNVO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479.05 -, BauR 2006, S. 486).

  • VG Trier, 18.05.2022 - 5 K 429/22

    Keine Erweiterung des EDEKA Markts in Mettendorf

    Nicht nur unwesentliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977 sind bei einem Verstoß gegen verbindliche und hinreichend bestimmte raumordnerische Plansätze eines Landesentwicklungsplans regelmäßig anzunehmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 L 39/18 - mit Verweis auf VGH BW, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 S 479/05 -, jeweils juris).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2517
OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 (https://dejure.org/2004,2517)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 (https://dejure.org/2004,2517)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 1 EO 1077/04 (https://dejure.org/2004,2517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 58 Abs 2; VwGO § ... 70 Abs 1; VwGO § 70 Abs 2; VwGO § 80; VwGO § 80a; BauGB § 1 Abs 4; BauGB-1998 § 1 Abs 6; BauGB-2004 § 1 Abs 7 idFv 20.07.2004; BauGB § 2 Abs 2; BauGB § 31 Abs 2; BauGB-2004 § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 idFv 20.07.2004; BauGB-2004 § 214 Abs 3 idFv 20.07.2004; BauGB-2004 § 233 Abs 2 S 1 idFv 20.07.2004; BauNVO § 11 Abs 3; ThürVO-über-das-LEP idFv 10.11.1993
    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung für einen Verbrauermarkt; Eilantrag; Rechtsschutzbedürfnis; Bauvorhaben; Fertigstellung; Baugenehmigung; Verbrauchermarkt; Kaufkraftabzug; Nahversorgung; ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Nachbarn auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Eilantrag eines Nachbarn wegen Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn die geltend gemachten Beeinträchtigungen von der ...

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § ... 70 Abs. 1; ; VwGO § 70 Abs. 2; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80a; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 2 Abs. 2; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB-1998 § 1 Abs. 6; ; BauGB-2004 § 1 Abs. 7 idFv 20.07.2004; ; BauGB-2004 § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 idFv 20.07.2004; ; BauGB-2004 § 214 Abs. 3 idFv 20.07.2004; ; BauGB-2004 § 233 Abs. 2 S. 1 idFv 20.07.2004; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; ThürVO-über-das-LEP idFv 10.11.1993; ; RROP-Ostthüringen

  • rechtsportal.de

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung für einen Verbrauermarkt - Eilantrag; Rechtsschutzbedürfnis; Bauvorhaben; Fertigstellung; Baugenehmigung; Verbrauchermarkt; Kaufkraftabzug; Nahversorgung; ...

  • rechtsportal.de

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung für einen Verbrauermarkt - Eilantrag; Rechtsschutzbedürfnis; Bauvorhaben; Fertigstellung; Baugenehmigung; Verbrauchermarkt; Kaufkraftabzug; Nahversorgung; ...

  • ibr-online

    Abstimmung bei großflächigem Einzelhandelsbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    In einem von der Antragstellerin am 14.11.2003 anhängig gemachten Normenkontrollverfahren hat der Senat die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Dienstleistungszentrum Werk III" durch Urteil vom heutigen Tage (Az.: 1 N 1096/03) für unwirksam erklärt.

    Die Antragstellerin musste auch nicht wegen des im Normenkontrollverfahren 1 N 1096/03 im Verhandlungstermin vom 15.11.2004 angesprochenen Presseartikels im Zeulenrodaer Lokalteil der Ostthüringer Zeitung vom 24.12.2002 davon ausgehen, dass die Baugenehmigung zu diesem Zeitpunkt bereits erteilt worden war.

    Zur möglichen Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots durch den Bebauungsplan selbst hat der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom heutigen Tage in der Sache 1 N 1096/03 ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat im Normenkontrollurteil vom heutigen Tage in der Sache 1 N 1096/03 ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom heutigen Tage in der Sache 1 N 1096/03 ausgeführt:.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Ein dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis vergleichbares Verhältnis besteht aber zwischen benachbarten Gemeinden, die aufeinander in besonderer Weise Rücksicht nehmen m üssen; dieses Gebot wechselseitiger kommunaler Rücksichtnahme hat etwa in § 2 Abs. 2 BauGB seinen Niederschlag gefunden (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1 = NVwZ 2004, 220 = UPR 2004, 137).

    Auch landesplanerische Aussagen mit einer Regel-Ausnahme-Struktur können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch Bestimmbarkeit selbst festgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = BRS 66 Nr. 5 = NVwZ 2004, 226 = UPR 2004, 115; zu einer vergleichbaren landesplanerischen Regelung ebenso das Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1 = NVwZ 2004, 220 = UPR 2004, 137).

    Die in dieser Bestimmung enthaltene Zielvorgabe soll sicherstellen, dass die den zentralen Orten höherer Stufe zugewiesene Versorgungsaufgabe nicht durch einen Kaufkraftabzug infolge der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Orten niedriger Zentralitätsstufe gefährdet wird (so zu einer vergleichbaren landesplanerischen Aussage: BVerwG, Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben verwirklicht werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = BRS 50 Nr. 193 = NVwZ 1990, 464; dem folgend etwa Senatsurteil vom 17.6.1998 - 1 KO 1040/97 -, BRS 60 Nr. 200 = LKV 1999, 194 = ThürVBl.

    Denn mit der gewährleisteten Baufreiheit wäre es nicht zu vereinbaren, eine im Zeitpunkt des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die dem Bauherrn nach den Verhältnissen im Entscheidungszeitpunkt sofort wieder zu erteilen wäre (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 17.6.1998 - 1 KO 1040/97 -, BRS 60 Nr. 200 = LKV 1999, 194 = ThürVBl. 1998, 280 = ThürVGRspr. 1998, 153 m. w . N.).

    Ein aus § 2 Abs. 2 BauGB hergeleitetes Abwehrrecht gegen ein Einzelvorhaben im Plangebiet kann nur dann begründet sein, wenn die planende Gemeinde dem Bauinteressierten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft hat, indem durch einen nicht abgestimmten Bauleitplan die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174 = NVwZ 1994, 185; Senatsurteil vom 17.6.1998 - 1 KO 1040/97 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Der qualifizierte Abstimmungsbedarf ergibt sich nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr bereits unmittelbar aus der Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = NVwZ 2003, 86 = UPR 2003, 35 - FOC Zweibrücken).

    Die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt sich nicht aus der Beeinträchtigung eines dem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehenden Planungsbedürfnisses (so für den Fall der Zulassung eines Außenbereichsvorhabens BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = NVwZ 2003, 86 - FOC Zweibrücken).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Ein aus § 2 Abs. 2 BauGB hergeleitetes Abwehrrecht gegen ein Einzelvorhaben im Plangebiet kann nur dann begründet sein, wenn die planende Gemeinde dem Bauinteressierten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft hat, indem durch einen nicht abgestimmten Bauleitplan die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174 = NVwZ 1994, 185; Senatsurteil vom 17.6.1998 - 1 KO 1040/97 -, a. a. O.).

    In diesem Fall kann der planenden Gemeinde nicht der Vorwurf gemacht werden, sie habe durch planerische Untätigkeit oder einen nicht abgestimmten Bebauungsplan die "Weichen" in Richtung einer Zulassung des jeweiligen Vorhabens gestellt (zu dieser Voraussetzung eines Abwehranspruchs der Nachbargemeinde gegen ein Einzelvorhaben vgl. schon oben sowie das dort bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174 = NVwZ 1994, 185).

  • OVG Thüringen, 28.07.1993 - 1 EO 1/93

    Bauherr; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Die Verwirkung des Widerspruchsrechts des Nachbarn setzt grundsätzlich voraus, dass der Bauherr aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Nachbarn darauf vertrauen durfte, dieser werde das Widerspruchsrecht nach so langer Zeit nicht mehr ausüben (vgl. schon Senatsbeschluss vom 28.7.1993 - 1 EO 1/93 -, LKV 1994, 110; zur Verwirkung des materiellen nachbarlichen Abwehrrechts vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218 = NVwZ 1991, 1182 = UPR 1991, 345); nichts anderes gilt für das Widerspruchsrecht der Nachbargemeinde.

    Eine Verwirkung des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts innerhalb eines kürzeren Zeitraums als der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO kommt nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen nach Treu und Glauben eine Pflicht des Nachbarn - hier der Nachbargemeinde - erkennen lässt, innerhalb eines kürzeren Zeitraums abschließend zu prüfen, ob er sich gegen die Baugenehmigung wenden will (vgl. Senatsbeschluss vom 28.7.1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Zwar sind Baugebietsfestsetzungen und insbesondere Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat sich angeschlossen hat, grundsätzlich unabhängig vom planerischen Willen der Gemeinde nachbarschützend (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = BRS 55 Nr. 10 = NJW 1994, 1546 = UPR 1994, 69).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Demgegenüber genügt allein die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Fehler bzw. Abwägungsmangel anders geplant worden wäre, ebenso wenig wie die bloße Vermutung, dass etwa einzelne Ratsmitglieder bei Vermeidung des Fehlers für eine andere Lösung aufgeschlossen gewesen wären, um seine Ursächlichkeit für das Ergebnis des Verfahrens bzw. Abwägungsergebnis zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3.02 -, BVerwGE 119, 45 = NVwZ 2004, 229 = BauR 2004, 286).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Auch landesplanerische Aussagen mit einer Regel-Ausnahme-Struktur können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch Bestimmbarkeit selbst festgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 = BRS 66 Nr. 5 = NVwZ 2004, 226 = UPR 2004, 115; zu einer vergleichbaren landesplanerischen Regelung ebenso das Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1 = NVwZ 2004, 220 = UPR 2004, 137).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
    Von einer Beeinflussung des Ergebnisses des Verfahrens bzw. des Abwägungsergebnisses ist nur dann auszugehen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht, was etwa der Fall sein kann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonstiger erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Fehler ein anderes Ergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 -, BRS 54 Nr. 15 = NVwZ 1992, 662; vgl. auch schon BVerwG, Urteil vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 22 = BRS 38 Nr. 37 = NJW 1982, 591; aus der neueren Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.10.2003 - 4 BN 47.03 -, BauR 2004, 1130).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer

  • VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts

  • VG Hannover, 15.09.2000 - 4 B 3763/00

    Abstimmungsbedarf zwischen Gemeinden)

  • OVG Sachsen, 26.05.1993 - 1 S 68/93

    Kann eine Gemeinde ein Einkaufszentrum der Nachbargemeinde gerichtlich

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 10 B 1053/00

    Ablehnung einer Baugenehmigung mangels Einhaltung von Grenzabständen; Abbruch für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1995 - 11 B 1543/95

    Rechtsschutzinteresse; Baunachbarrechtlicher Antrag; Fertigstellung des

  • OVG Sachsen, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    Baulast gegen den Käufer trotz eingetragener Auflassungsvormerkung?

  • VG Gera, 22.06.2004 - 4 E 536/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Verwirkung der

  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis

  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben verwirklicht werden (OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 31, juris).

    Nach einer anderen Auffassung dienen die Voraussetzungen und Vermutungstatbestände des § 11 Abs. 3 BauNVO als Indikatoren dafür, dass Auswirkungen auf die Planungshoheit betroffener Gemeinden bestehen, weil die dort benannten Vorhaben grundsätzlich nicht darauf zugeschnitten seien, nur den örtlichen Bedarf zu decken und daher typischerweise geeignet seien, aufgrund des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Beeinträchtigungspotenzial zu entfalten (OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - Rn. 33, juris).

    Die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Fehler anders geplant worden wäre, genügt nicht (OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 46, 54, juris).

    Sollten die Festsetzungen des Bebauungsplans 23/220 unwirksam sein, so entspräche die genehmigte Nutzung für einen Sportfachmarkt zwar nicht der Festsetzung "Teppichmarkt" im vorausgehenden Bebauungsplan Nr. 23 (15.13-3) -M. - Teil Ost, 3. Änderung - "Teppichmarkt", die Rechte der Antragstellerin würde dies jedoch nicht berühren (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 35, juris).

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben verwirklicht werden (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 -, BVerwGE 84, 209-220, Rn. 29; OVG Weimar, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 31, juris).

    Nach einer anderen Auffassung dienen die Voraussetzungen und Vermutungstatbestände des § 11 Abs. 3 BauNVO als Indikatoren dafür, dass Auswirkungen auf die Planungshoheit betroffener Gemeinden bestehen, weil die dort benannten Vorhaben grundsätzlich nicht darauf zugeschnitten seien, nur den örtlichen Bedarf zu decken und daher typischerweise geeignet seien, aufgrund des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Beeinträchtigungspotenzial zu entfalten (OVG Weimar, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - Rn. 33, juris).

    Die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Fehler anders geplant worden wäre, genügt nicht (OVG Weimar, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 46, 54, juris).

    Sollten die Festsetzungen des Bebauungsplans 23/220 unwirksam sein, so entspräche die genehmigte Nutzung für einen Sportfachmarkt zwar nicht der Festsetzung "Teppichmarkt" im vorausgehenden Bebauungsplan Nr. 23 (15.13-3) - Brinkum Nord - Teil Ost, 3. Änderung - "Teppichmarkt", die Rechte der Klägerin würde dies jedoch nicht berühren (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 35, juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 LC 83/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Decathlon; Einzelhandel; großflächiger

    Unabhängig davon könne sich die Klägerin jedenfalls nur dann erfolgreich auf § 2 Abs. 2 BauGB berufen, wenn der Bebauungsplan gerade wegen eines sie betreffenden Verstoßes gegen das interkommunale Abstimmungsgebot unwirksam sei (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, BRS 67 Nr. 196 = juris Rn. 60).

    Denn die auf anderen Gründen als einem Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB beruhende Unwirksamkeit eines Bebauungsplans weist keinen Bezug zu den Rechten der jeweiligen Nachbargemeinde auf (so OVG Weimar, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, BRS 67 Nr. 196 = juris Rn. 60; offen gelassen in Senatsbeschl. v. 18.2.2011, - 1 ME 252/10 -, BRS 78 Nr. 184 = juris Rn. 99).

  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter bestimmten Voraussetzungen unter Berufung auf § 2 Abs. 2 BauGB grundsätzlich auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, juris, vom 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, juris Rn. 26 und vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - 5 S 1003/16 -, juris Rn. 49 f., Beschluss vom 13.04.2016 - 3 S 337/16 -, NVwZ-RR 2016, 673 [673] und Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris Rn. 9 und vom 21.12.2001 - 9 CS 11.1547 -, juris Rn. 27 m. w. N.; Thüringer OVG, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, juris Rn. 31; zur Voraussetzung der Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung nach der jeweiligen Genehmigungsschranke Uechtritz, in: BeckOK, BauGB, Stand: 01.08.2020, § 2, Rn. 53 ff.; siehe hierzu auch Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 2, Rn. 105 ff.; Hoffmann, NVwZ 2010, 738 [739 ff.]; Uechtritz, NVwZ 2003, 176; a. A. Kment, NVwZ 2010, 996 [1001 ff.]).

    Die Frage, ob der angefochtene Bauvorbescheid die Klägerinnen in ihren Rechten verletzt, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides bzw. der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.04.1978 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34 und vom 14.04.1993 - BVerwG 4 C 19.90 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155); spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben, nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, juris Rn. 3 = NVwZ 1998, 1179; Thüringer OVG, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, juris Rn. 36 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfaltet das interkommunale Abstimmungsgebot auch in Verfahren, in denen die Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgeht, Rechtswirkung, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft hat, indem sie durch einen nicht abgestimmten Bauleitplan oder im Falle des Fehlens eines solchen auf andere zurechenbare Weise die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat (BVerwG, Urteile vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, juris Rn. 29 und vom 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, juris Rn. 26 = NVwZ 1994, 285 [288]; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, juris Rn. 3 und vom 13.04.2016 - 3 S 337/16 -, NVwZ-RR 2016, 673 [673], Urteil vom 07.11.2017 - 5 S 1003/16 -, juris Rn. 49; BayVGH, Beschlüsse vom 25.10.1999 - 26 CS 99.2222 -, juris Rn. 20 = BeckRA 2005, 25960 und vom 25.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris Rn. 9; Thüringer OVG, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, juris Rn. 44; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, juris Rn. 31 = NVwZ-RR 2007, 7 [9]).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 1 ME 140/20

    Abbrucharbeiten; Abwägung, nachvollziehende; Baugenehmigung; Bauvorbescheid;

    Dahingehend ist weder das Urteil des Senats vom 17. Januar 1997 (- 1 L 6347/95 -, BRS 59 Nr. 195 = juris Rn. 11) noch die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, BRS 67 Nr. 196 = juris Rn. 29) zu verstehen.

    Zwar muss ein Nachbar möglicherweise nicht jedem möglichen Hinweis in der Presse auf die Erteilung der Baugenehmigung nachgehen und diesen zum Anlass für entsprechende Nachfragen bei der Bauaufsichtsbehörde nehmen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 20.12.2004, - 1 EO 1077/04 -, BRS 67 Nr. 196 = juris Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich, weshalb es - anders als die Antragstellerin meint - auf das seit Januar 2008 weiter fortgeschrittene Planänderungsverfahren nicht ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - BRS 67 Nr. 196; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - zit. nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    OVG, Beschl. v. 23. April 1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. H.; OVG Koblenz, Beschl. v. 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H.; vgl. a. ThürOVG, B. v. 20. Dezember 2004 - 1 EO 1077/04 -, ÖffBauR 2005, 106 und Langtext JURIS: 20 v. H., u. U. sogar 25 v. H.).
  • VG Meiningen, 28.03.2007 - 5 K 671/01

    Begründung eines Abwehrrechtes durch § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegen ein

    Denn mit der gewährleisteten Baufreiheit wäre es nicht zu vereinbaren, eine im Zeitpunkt des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die dem Bauherrn nach den Verhältnissen im Entscheidungszeitpunkt sofort wieder zu erteilen wäre (ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - m.w.N; zitiert nach [...]).

    Dies kann insbesondere durch Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen (BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - 4 C 17/71 - DVBl. 1973, 34, ThürOVG, Urteil vom 17.06.1998 - 1 KO 1040/97 - ThürVBl. 1998, 280 und Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - ÖffBauR 2005, 106; jeweils zitiert nach [...]).

    Dementsprechend kann die Vereinbarkeit einer Planung mit den Zielen der Raumordnung die planende Gemeinde nicht von der nach § 2 Abs. 2 BauGB gebotenen interkommunalen Abstimmung entbinden (ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2004, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    Abgesehen davon, dass für die Frage des Vorliegens einer Verletzung eigener Rechte der Klägerin durch die von ihr angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zunächst einmal - schon mit Blick auf die Position der Bauherrin und den für sie streitenden Art. 14 GG - zwingend zunächst die Frage zu beantworten ist, anhand welchen rechtlichen Maßstabs - hier § 30 BauGB oder § 35 BauGB - die Baugenehmigung zu beurteilen ist, und dass eine Rechtsnorm, hier der als Satzung erlassene Bebauungsplan (§ 10 Abs. 1 BauGB) entweder - gegebenenfalls mit Blick auf der Planerhaltung dienende Vorschriften über die Unbeachtlichkeit von Fehlern - wirksam oder, wie hier, unwirksam ist, lässt sich die von der Beigeladenen zu 2) vertretene Sichtweise nicht einmal dem von ihr in dem Zusammenhang angesprochenen Beschluss des OVG Weimar aus dem Jahr 2004 (vgl. das im Schriftsatz der Beigeladenen zu 2) vom 7.9.2010 erwähnte und auszugsweise wiedergegebene Entscheidung vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, BRS 67 Nr. 196) entnehmen.
  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

    Aufgrund des Genehmigungsanspruches nach § 6 BImSchG ist die Rechtslage der des Baurechts vergleichbar, wobei grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zu beurteilen ist, ob eine angefochtene Genehmigung Nachbarn in ihren Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 - in: NVwZ 1998, 1179; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15. April 2004 - 12 A 272/00 - ThürOVG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 EO 1077/04 - BRS 67 Nr. 196; und vom 4. März 2011 - 1 EO 1090/10 -).

    Wer als Nachbar einen Anspruch darauf zu haben meint, dass die Behörde in solcher Weise gegen eine aufgrund immissionsschutzrechtlicher Genehmigung betriebene Anlage einschreitet, ist darauf angewiesen, diesen Anspruch notfalls durch Erhebung einer Verpflichtungsklage geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15. April 2004 - 12 A 272/00 - ThürOVG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 EO 1077/04 - BRS 67 Nr. 196; und vom 4. März 2011 - 1 EO 1090/10 - a.A., die auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abstellt: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 - zitiert nach juris).

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 237/12

    Nachbarklage gegen immissionsrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen;

  • VG Gera, 19.01.2006 - 4 K 779/04

    ; Nachbarzustimmung zu Bauvorhaben; nachträgliche Änderung der Planung;

  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • OVG Thüringen, 30.08.2007 - 1 KO 330/06

    Dialysezentrum im allgemeinen Wohngebiet; Unterschrift; Bauvorlagen; Verzicht;

  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

  • VG Karlsruhe, 31.05.2005 - 7 K 509/05

    Bau des Fachmarktzentrums Cité ("Ufo") in Baden-Baden kann fortgesetzt werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

  • VG Hannover, 23.09.2020 - 12 B 2730/20

    Abwägung; aliud; angemessener Abstand; Baugenehmigung; Gemengelage;

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

  • VG Hannover, 22.07.2022 - 12 B 5486/21

    Allgemeines Wohngebiet desorientiert; Bestandskraft; Drittschutz;

  • VG Sigmaringen, 11.07.2007 - 9 K 732/07

    Frage der Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06

    Zur Möglichkeit störender Auswirkungen eines Einzelhandelsbetriebs auf eine

  • VG Hannover, 11.03.2008 - 12 B 1039/08
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2009 - 1 B 10077/09

    Bebauungsplan in Boppard-Buchholz vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 676/05

    ; Baunachbarrecht; fehlendes Abwehrrecht des Grundstückseigentümers gegen eine

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4078
VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05 (https://dejure.org/2005,4078)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.07.2005 - 3 UZ 239/05 (https://dejure.org/2005,4078)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 (https://dejure.org/2005,4078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer

    Beseitigung von Aussageungenauigkeiten bei prognostischen Bewertungen von zu erwartenden Geräuschimmissionen auf Baugenehmigungsebene; Verifizierung der Genauigkeit einer Prognose durch Auflagenvorbehalte und Durchführung nachträglicher Messungen; Anordnung von ...

  • Judicialis

    HBO § 64; ; TA Lärm Nr. 3.1; ; TA Lärm Nr. 4; ; TA Lärm Nr. 6.1

  • rechtsportal.de

    Baurecht; Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren - Auflagenvorbehalt, Baugenehmigung, Großflächiger Einzelhandel, Konfliktbewältigung, Lärm, Nachrüstungen, NachträglicheMessungen, Randlage zum Außenbereich

  • ibr-online

    Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 14 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Das Berufungsgericht hat hierfür auch neue Tatsachen zu berücksichtigen, sofern nach materiellem Recht die neue Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 7 AV 3/02 - in NVwZ 2003, 490 ff.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Es setze damit die Einhaltung der Bestimmungen der TA Lärm unbedingt und ohne weitere Einzelfallprüfung in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der Beurteilung, ob das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt sei und weiche damit von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 - ab.
  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02

    Großflächiger Einzelhandel neben allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Aus dem von dem Kläger geführten Normenkontrollverfahren 3 N 2764/02, das rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist dem Senat bekannt, dass im Gewerbegebiet Burg B-Stadt weitere Einkaufsmärkte vorhanden sind, auf die der Kläger im Normenkontrollverfahren noch zur Grundversorgung in xxxxxx verwiesen hatte.
  • BVerfG, 25.05.2000 - 1 BvR 860/00
    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.2000 - 1 BvR 860/00 -).
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 2005 (3 UZ 239/05 - BRS 69 Nr. 152).
  • VG Münster, 04.03.2021 - 2 K 1905/16

    Klage gegen Schmitz Cargobull-Werkserweiterung in Vreden erfolglos

    vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 -, juris Rn. 5.

    vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 - juris Rn. 5.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

    Soweit der Kläger darin unter Berufung auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.7.2005 (- 3 UZ 239/05 - BRS 69 Nr. 152) geltend macht, die Baurechtsbehörde habe aufgrund einer Lärmprognose eine konfliktträchtige Nutzung zugelassen, ohne sich Kontrollen und Reaktionen auf solche Kontrollen vorzubehalten, ist sein Einwand nicht verständlich.
  • VGH Hessen, 17.01.2017 - 4 B 1863/16
    Dort wird vielmehr nur festgestellt, dass die Genehmigungsbehörde aufgrund der vorliegenden Unterlagen, wozu auch prognostische Gutachten gehören können, bei Erteilung der Genehmigung davon ausgehen können muss, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, BauR 2012, 636; vgl. auch Beschluss vom 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 -, BRS 69 Nr. 152).
  • VG Minden, 20.03.2006 - 1 K 784/05

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Biergartens in einem reinen Wohngebiet;

    vgl. hier zu dieser Möglichkeit allgemein: Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.2005 - 3 UZ 239/05 - UPR 2005, 459 - 460 (Leitsatz).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9606
OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04 (https://dejure.org/2005,9606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2005 - 7 ME 249/04 (https://dejure.org/2005,9606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 7 ME 249/04 (https://dejure.org/2005,9606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Abfallumschlagstation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG; §§ 30 ff. BauGB; § 38 S. 1 BauGB; § 27 Abs. 1 KrW-/AbfG; § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG
    Anspruch auf Errichtung und Betrieb einer Abfallumschlagstation; Rechtliche Einordnung einer Abfallumschlagstation als privilegiertes Vorhaben; Anforderungen an eine Abfallbeseitigungsanlage; Begriff des "Lagerns"; Zweck einer Abfallumschlagstation; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Abfallumschlagstation, Anwendungsbereich des § 38 S. 1 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 25
  • BauR 2006, 569
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Ein "Milieuschutz" - wie er der Antragstellerin offenbar vorschwebt - ist dem Bauplanungsrecht fremd und kann mit seiner Hilfe nicht gewährleistet werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 -, NVwZ 1997, 384).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Damit wäre die Zweckbestimmung des Industriegebiets nicht mehr gewahrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 -, NVwZ 1994, 292).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 31.10.2000 - 11 VR 12.90 -, NVwZ 2001, 90) reichen überörtliche Bezüge eines Vorhabens für die Anwendung des § 38 Satz 1 BauGB aus, so dass Beseitigungsanlagen mit einem übergemeindlichen Einzugsbereich in aller Regel eine überörtliche Bedeutung haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Es handelt sich dabei indes nach dem Wechsel des Zulassungsregimes (Genehmigung statt Planfeststellung) nicht um eine planerische Entscheidung, sondern bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen um eine gebundene Erlaubnis, bei deren Erteilung es insbesondere auf eine Bedarfs- und Alternativenprüfung nicht ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6. 1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298; Paetow, aaO, § 31 Rn. 8 ff., 41).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TH 2775/94

    Abfallbeseitigung: Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Anlagen zum bloßen Einsammeln oder Befördern von Abfällen sind demgegenüber keine Abfallbeseitigungsanlagen (vgl. Senat, Beschl. v. 17.7. 1985 - 7 OVG A 29/84 -, OVGE 38, 493; Hess. VGH, Beschl. v. 12.3. 1996 - 14 TH 2775/94 -, NVwZ-RR 1997, 404; Paetow, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 27 Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Als nicht öffentlich zugänglich sind also nur solche Anlagen anzusehen, die als betriebseigene Anlagen ausschließlich der Eigenversorgung dienen, also keinen anderen Erzeugern oder Besitzern von Abfällen offen stehen (7. Senat des Oberverwaltungsgerichts, Beschl. v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25; Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl., § 38 Rn. 24).

    Ein "Milieuschutz" - wie er der Klägerin offenbar vorschwebt - ist dem Bauplanungsrecht fremd und kann mit seiner Hilfe nicht gewährleistet werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 -, NVwZ 1997, 384; Nds. OVG, Beschl. v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, a.a.O.).

  • VG Köln, 03.08.2007 - 13 L 702/07

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen neue Müllentsorgungsanlage in

    vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (NdsOVG), Beschluss vom 4. Januar 2005 - 7 ME 249/04 - NVwZ-RR 2006, 25f m.w.Nachw.

    vgl. NdsOVG, Beschluss vom 4. Januar 2005, a.a.O. sowie Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 12. März 1996 - 14 TH 2775/94 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1997, 404.

    vgl. NdsOVG, Beschluss vom 4. Januar 2005, a.a.O..

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    § 38 Satz 1, 2. Halbsatz BauGB ermöglicht es aber, u. U. sogar gemeindliche Planungsvorstellungen im Wege der Abwägung zu überwinden, die schon in einem Bebauungsplan ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. in diesem Sinne auch - ohne nähere Begründung - OVG RheinlandPfalz, Beschluss vom 8.1.1996, a. a. O.; Nds.OVG, Beschluss vom 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25; vgl. ferner Kraft, UPR 2001, 294, 299).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2007 - 8 B 1340/07

    Antragsbefugnis des eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung rügenden Dritten;

    BVerwG, Urteil vom 23.8.1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364; Nds. OVG, Beschluss vom 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25.
  • VG Magdeburg, 27.10.2020 - 1 A 310/17

    Beförderung und Lagerung tierischer Nebenprodukte

    Ebenfalls liegt keine Lagerung vor, wenn eine Anlage einzig der Beförderung dient, indem dort lediglich ein den Beförderungsvorgang nur kurzzeitig unterbrechendes, bloßes Umladen von Abfällen auf andere Transportmittel stattfindet (Beckmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2020, § 35 KrWG, Rdnr. 25; HessVGH Kassel, Beschl.?v. 12.03.1996 - 14 TH 2775/94; OVG Niedersachsen, Beschl.?v. 04.01.2005 - 7 ME 249/04).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2023 - 3 L 4/21

    Vorlage zur Vorabenscheidung an den EuGH; Lebensmittelrechtliche

    Die nationale Rechtsprechung geht davon aus, dass abfallrechtlich eine "Lagerung" nicht vorliegt, wenn die fragliche Anlage einzig der Beförderung dient, indem dort lediglich ein den Beförderungsvorgang nur kurzzeitig unterbrechendes, bloßes Umladen von Abfällen auf andere Transportmittel stattfindet (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 1996 - 14 TH 2775/94 - juris Rn. 13; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 7 ME 249/04 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.10.2009 - 1 A 350/09

    Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung

    Der Senat kann an dieser Stelle offen lassen, ob die Duldungsanordnung ihre Rechtsgrundlage in der allgemeinen Eingriffsbefugnis der Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 2 SächsBO findet (so zum jeweils vergleichbaren Landesrecht: ThürOVG, Beschl. v. 11.3.1997, LKV 1997, 368 m. w. N.; OVG Berlin, Beschl. v. 26.4.2005, BauR 2006, 569) oder als ein Minus zur Nutzungsuntersagung in § 80 Satz 2 SächsBO (so zum bayrischen Landesrecht BayVGH, Beschl. v. 16.4.2007 - 14 CS 07.275).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052

    Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher

    Öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen im Sinn des § 38 Satz 1 BauGB sind solche, bei denen der Kreis der Anlieferer - anders als bei betriebseigenen Anlagen - nicht von vornherein begrenzt ist (Nds. OVG, U.v. 22.1.2009 - KS 288/07 - BImSchG-Rspr § 9 Nr. 16; juris Rn. 37, und B.v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 - NVwZ-RR 2006, 25, m.w.N.; Thür. OVG, B.v. 22.2.2006 - 1 EO 707/05 - ThürVBl 2006, 152; juris Rn. 100).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15878
VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739 (https://dejure.org/2005,15878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739 (https://dejure.org/2005,15878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 (https://dejure.org/2005,15878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Untersagung einer Einzelstellplatznutzung; Voraussetzungen einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Ausschluss der Angrenzung von Baugrundstücke an eine Fahrbahn durch einen ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Bebauungsplan; Gemeinschaftsgaragen; Einzelstellplatz im Vorgarten; Nutzungsuntersagung; Aufhebung im Widerspruchsverfahren; Klage der Gemeinde; fehlende Erschließung

  • ibr-online

    Erschließung eines Stellplatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 16.05.1983 - 14.B - 1294/79

    Bauleitplanung: Festsetzung von Sammelgaragen und Sammelstellplätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739
    Anders als das Verwaltungsgericht neigt der Senat der Auffassung zu, dass Einzelstellplätze durch Bebauungsplan schon vor Einführung des § 12 Abs. 6 BauNVO ausgeschlossen werden konnten (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des BayVGH vom 16.5.1983 BayVBl 1983, 593 , das sich auf einen am 6.7.1968 in Kraft getretenen Bebauungsplan bezieht; vgl. auch BVerwG vom 24.4.1970 BayVBI 1970, 285; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, RdNr. 54 a.E. und 180 zu § 9 BauGB ), und dass der Kläger Einzelstellplätze im Baugebiet "F" schon mit der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans (in Kraft getreten am 9.7.1995) und auch mit der 3. Änderung (in Kraft getreten am 9.8.1976) tatsächlich ausschließen wollte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15

    Ungenehmigte baurechtswidrige Garage muss beseitigt werden

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile]; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12021
BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05 (https://dejure.org/2005,12021)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2005 - 4 BN 21.05 (https://dejure.org/2005,12021)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 4 BN 21.05 (https://dejure.org/2005,12021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht erfüllt hat, liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 65.98 NVwZ-RR 1999, 745).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Die Voraussetzungen einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind nur erfüllt, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsnorm mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1993 BVerwG 4 NB 32.92 (ZfBR 1993, 297) zuzulassen.
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Auszug aus BVerwG, 18.05.2005 - 4 BN 21.05
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht erfüllt hat, liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 65.98 NVwZ-RR 1999, 745).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04   

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https://dejure.org/2005,5467
OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04 (https://dejure.org/2005,5467)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2005 - 1 KN 151/04 (https://dejure.org/2005,5467)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 1 KN 151/04 (https://dejure.org/2005,5467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung eines Sondergebietes für Kureinrichtungen - Benutzungs- und Abstandsregeln des DeichG ND - Verkehrslärmerhöhung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 BauNVO; § 14 NDeichG; § 20a NDeichG
    Festsetzung eines Sondergebietes "Kur"; Begriff des "Etikettenschwindels"; Abwägungsfehler im Hinblick auf den Deichschutz; Behandlung des verstärkten Verkehrsaufkommens, welches im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Sondergebietes "Kur" steht

  • Judicialis

    NDG § 14; ; NDG § 16; ; NDG § 20a

  • rechtsportal.de

    NDG § 14; NDG § 16; NDG § 20a
    Festsetzung eines Sondergebietes "Kur"; Erhöhung des Verkehrsaufkommens - Antragsbefugnis; Deich; Düne; Normenkontrolle; Sondergebiet; Sondergebiet Kur; Verkehrslärm

  • ibr-online

    Sondergebiet "Kur" auch bei überwiegender Wohnbebauung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung eines Sondergebietes "Kur"; Begriff des "Etikettenschwindels"; Abwägungsfehler im Hinblick auf den Deichschutz; Behandlung des verstärkten Verkehrsaufkommens, welches im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Sondergebietes "Kur" steht

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1749
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Ein wesentlicher Unterschied in diesem Sinne liegt vor, "wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt" (BVerwG, Urt. v. 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283; Beschl. v. 1.12.1994 - 4 NB 29.94 -, Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 3 und Juris; Beschl v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 11 Rdn. 7).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr in der oben schon zitierten Entscheidung vom 29. September 1978 (- 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283, 286 f.) die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1975 - I OVG A 42/74 - (V.n.b.) nicht beanstandet.

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Ein wesentlicher Unterschied in diesem Sinne liegt vor, "wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt" (BVerwG, Urt. v. 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283; Beschl. v. 1.12.1994 - 4 NB 29.94 -, Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 3 und Juris; Beschl v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 11 Rdn. 7).

    Allerdings sind durch § 1 Abs. 3 Satz 3 BauNVO nicht die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festsetzung von Sondergebieten eingeschränkt worden (BVerwG, Beschl. v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259).

  • BVerwG, 01.12.1994 - 4 NB 29.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Ein wesentlicher Unterschied in diesem Sinne liegt vor, "wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt" (BVerwG, Urt. v. 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283; Beschl. v. 1.12.1994 - 4 NB 29.94 -, Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 3 und Juris; Beschl v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 11 Rdn. 7).

    Gerade wenn die Gemeinde an die besonderen Gliederungsmöglichkeiten, die § 1 BauNVO für die sonstigen Baugebiete nach §§ 2 bis 9 BauNVO vorsieht, bei der Festsetzung von Sondergebieten nach §§ 10 und 11 BauNVO nicht gebunden ist, sondern differenzieren kann, muss nicht für jeden Teilbereich die gesamte Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleiben, wenn sich gleichzeitig die Nutzung aller Teilbereiche zusammen dem Zweck des Sondergebietes ohne weiteres zuordnen lässt (BVerwG, Beschl. v. 1.12.1994 - 4 NB 29.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Auch die Abwehr einer geringen Lärmzunahme kann zum Abwägungsmaterial gehören (BVerwG, Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24/93 -, BRS 56 Nr. 30; Beschl. v. 6.12.2000 - 4 BN 59/00 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 19.8.2003 - 4 BN 51/03 -, BauR 2004, 1132).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Auch die Abwehr einer geringen Lärmzunahme kann zum Abwägungsmaterial gehören (BVerwG, Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24/93 -, BRS 56 Nr. 30; Beschl. v. 6.12.2000 - 4 BN 59/00 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 19.8.2003 - 4 BN 51/03 -, BauR 2004, 1132).
  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Auch die Abwehr einer geringen Lärmzunahme kann zum Abwägungsmaterial gehören (BVerwG, Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24/93 -, BRS 56 Nr. 30; Beschl. v. 6.12.2000 - 4 BN 59/00 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 19.8.2003 - 4 BN 51/03 -, BauR 2004, 1132).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2002 - 1 K 1948/00

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Einkaufszentrum; Einzelhandel; Etikettenschwindel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Als "Etikettenschwindel" ist eine Planung zu bezeichnen, bei der eine bestimmte Festsetzung im Bebauungsplan gewählt wird, um ein "stimmiges Konzept einzuhalten", obwohl die Gemeinde andere städtebauliche Absichten hegt (Urt. d. Sen. v. 24.4.2002 - 1 K 1948/00 -, ZfBR 2002, 689).
  • BVerwG, 04.10.1991 - 4 B 162.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04
    Diese Annahme ist im Grundsatz nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, B. v. 4.10.1991 - 4 B 162.91 -, JURIS) und wird durch die vorliegenden Gutachten gestützt.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auch für das Kurgebiet ist die Zulässigkeit einer Mischung von Kur- und Wohnnutzung anerkannt (vgl. Senat, Urt. v. 17.2.2005 - 1 KN 151/04 -, juris Rn. 16 = BauR 2005, 1749 = BRS 69 Nr. 38: Festsetzung als Kurgebiet bei gleichmäßiger Durchmischung von Wohnnutzung und Kureinrichtungen; ähnlich BVerwG, Urt. v. 29.9.1978 - IV C 30.76 -, juris Rn. 31 = BVerwGE 56, 283 = BauR 1978, 449: Festsetzung eines Kurgebietes bei Mischung von Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieben zulässig).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

    57 Diese festgelegten Immissionswerte, die nicht überschritten werden sollen, werden durch Schallausbreitungsrechnung auf flächenbezogene Emissionskontingente des Baugebiets "zurückgerechnet" (zur Methode der Emissionskontingente vgl. insbesondere Tegeder, UPR 1995, 210; Tegeder/Heppekau-sen, BauR 1999, 1095; Fischer/Tegeder, NVwZ 2005, 30; Storr, Emmissions-kontingentierung nach DIN 45691 und ihre Anwendung im Geneh-migungsverfahren, Lärmbekämpfung, Bd. 5, 2010, Nr. 5; BVerwG, Beschl. vom 27.1.1998 - 4 NB 3.97 - DVBl. 1998, 891; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.2005 - 8 S 595/04 - BauR 2005, 1749).

    Dies bedeutet, dass der Beurteilungspegel aller auf diesen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet den nach der TA Lärm für ein Mischgebiet geltenden Immissionsrichtwert jedenfalls nicht überschreitet (vgl. zum Berechnungsmodus der DIN 45691 insgesamt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.9.2011 - 3 S 1570/10 - Urt. v. 24.3.2005 - 8 S 595/04 - BauR 2005, 1749; BayVGH, Urt. v. 3.8.2010 - 15 N 09.1106 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

    Ebenfalls ausreichend ist es unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB, dass die mit einem Straßenvorhaben verbundenen deichrechtlichen Fragen - hier also diejenigen nach den §§ 15 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Satz 2 NDG - absehbar lösbar sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.5.2000 - 1 L 2995/98 -, NVwZ-RR 2001, 152; Urt. v. 17.2.2005 - 1 KN 151/04 -, BauR 2005, 1749).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 58/03

    Befugnis einer Gemeinde zur Neuordnung des Erschließungssystems für einen schon

    (Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 158, s. dazu Senatsurteil vom 17.2.2005 - 1 KN 151/04 -).

    Deren Grundstücke sind zum Teil als allgemeine Wohngebiete überplant, müssen aber nach den Erkenntnissen im Verfahren 1 KN 151/04 (Urteil vom 17.2.2005) infolge des Zu- und Abgangsverkehrs nach AK.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17

    Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet"

    Es reicht aus, wenn das oben genannte Mischungsverhältnis bezogen auf alle Gebiete erreicht wird, welche sich als Kurgebiet darstellen (Nds. OVG, Urteil vom 17.12.2005 - 1 KN 151/04 -, Rn. 19, juris).
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